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Auf den Punkt gebracht:
die Publikationen unserer Anwälte
Katri H. Lyck · Jens Pätzold
Praxisstrategie und Werbung in der Zahnarztpraxis
Leseprobe
Jens Pätzold
Arbeitsrecht für Zahnärzte
Leseprobe
Marc von Harten
Zahnarztstrafrecht
Leseprobe
Katri H. Lyck · Friedrich W. Schmidt
Patientenberatung in der Zahnarztpraxis
Leseprobe
Mit der Trennung vom Praxispartner verlieren viele Ärzte und Zahnärzte leider viel Geld. Woran das liegt? Meistens am falschen Praxisvertrag! Der Fehler wurde also bereits zu Beginn der Zusammenarbeit gemacht und kann später kaum noch korrigiert werden. Umso wichtiger ist es also, bereits am Anfang ans Ende zu denken…
In diesem Zusammenhang auch wichtig zu wissen ist, dass der 6. Senat des Bundessozialgerichts am 23. Juni 2010 die Revision eines Arztes zurückgewiesen und entschieden hat, dass die beklagte kassenärzteliche Vereinigung die Abrechungen des Arztes für die Quartale IV/1996 bis I/2001 (!) zu Recht berichtigt hat, da die in dieser Zeit abgerechneten Leistungen im Widerspruch zu bindenden Vorgaben des Vertragsarztrechts erbracht worden sind. Das BSG stellte hierbei fest, dass die vom Zulassungsausschuss genehmigte Gemeinschaftspraxis tatsächlich nicht bestanden hat. Vielmehr sei einer der beteiligten Ärzte lediglich – ohne die erforderliche Genehmigung – als Angestellter des Klägers tätig gewesen. Sog. "Nullbeteiligungsgesellschafter". Damit hat die vertraglich zwischen den Ärzten vereinbarte Kooperation nicht den rechtlichen Vorgaben einer Gemeinschaft entsprochen. Die Kassenärztliche Vereinigung konnte Honorare in Höhe von ca. € 880.000,00 zurückfordern. Diese Entscheidung lässt ebenfalls eine Überprüfung vieler alter Praxisverträge für ratsam erscheinen. Denn zahlreiche Gemeinschaftspraxisverträge wurden in der Vergangenheit ebenso gestaltet, wie in diesem Fall.
Daher bieten wir Ihnen auch in diesem Bereich die Beratung durch unser spezialisiertes Rechtsanwälte -Team. Ob Gründung einer neuen Gemeinschaft, Kooperation oder die Überprüfung alter Verträge, sprechen Sie uns an!