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die Publikationen unserer Anwälte

Die Publikationen unserer Anwälte Katri H. Lyck · Jens Pätzold
Praxisstrategie und Werbung in der Zahnarztpraxis
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Jens Pätzold
Arbeitsrecht für Zahnärzte
Leseprobe

Marc von Harten
Zahnarztstrafrecht
Leseprobe

Katri H. Lyck · Pelin Meyer · Friedrich W. Schmidt
Patientenberatung in der Zahnarztpraxis
Leseprobe

Praxisstrategie und Werbung in der Zahnarztpraxis Arbeitsrecht für Zahnärzte Zahnarztstrafrecht Patientenberatung in der Zahnarztpraxis

Medizinrecht Blog

Aktuelle Beiträge aus unserem Blog
 

Die Mitwirkung eines Arztes zur Erstattung von Behandlungskosten durch eine private Krankenversicherung ist Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag

Mit Urteil vom 29.07.2010 (Az.: 3 O 431/02) hat das Landgericht Düsseldorf entscheiden, dass es gegen Treu und Glauben verstößt, wenn ein Arzt der privaten Krankenversicherung seines Patienten nicht die für eine Kostenerstattung erforderlichen Auskünfte erteilt und andererseits von seinem … Weiterlesen Weiterlesen

Schadensersatzpflicht eines Zahnarztes gegenüber der Krankenkasse bei Abrechnung überhöhter Preise und Nichtweitergabe von Rabatten eines Dentallabors

Mit Urteil vom 14.07.2010 hat das Sozialgereicht Düsseldorf (Az.: S 2 KA 61/08) erneut über die Folgen von sogenannten Kickbackvereinbarungen entscheiden und den Schadensersatzanspruch einer Krankenkasse gegenüber einem Zahnarzt bejaht. Dieser war zuvor im Strafbefehlsverfahren wegen Betruges in 37 Fällen … Weiterlesen Weiterlesen

Erläuternde Hinweise zum nach § 2 Abs. 2 Satz 2 GOÄ vorgeschriebenen Inhalt einer Vergütungsvereinbarung machen diese nicht automatisch unwirksam

Das Landgericht Paderborn hat mit Urteil vom 03.12.2009 (Az.: 5 S 101/09) entschieden, dass eine Vergütungsvereinbarung zwischen Arzt und Patient auch dann wirksam ist und nicht gegen die GOÄ verstößt, wenn sie neben den nach § 2 Abs. 2 Satz … Weiterlesen Weiterlesen

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Rechtliche Lösungen im Gesundheitsmarkt

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Lyck & Pätzold Medizinanwälte ist eine Anwaltskanzlei, die sich auf die Beratung medizinischer Leistungserbringer spezialisiert hat. Im Medizinrecht betreuen wir bundesweit ausschließlich medizinische Leistungserbringer in allen Fragen, die das Gesundheitswesen betreffen, von A wie Arztrecht, Arzthaftungsrecht über P wie Praxisstrategie bis hin zum Zahnarztrecht und Zahnarzthaftungsrecht. Die strategische und konzeptionelle Beratung unserer Mandanten, den Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren, Berufsverbände, etc. steht hierbei im Vordergrund. Durch konsequente Spezialisierung aller Kollegen führen wir unsere Mandanten auf sicherem Weg durch das immer unübersichtlicher und schwieriger werdende Recht im Gesundheitssektor.

Mit unserer Beratung zu den Themenkomplexen der integrierten und hausarztzentrierten Versorgungsmodelle sowie der besonderen Versorgungsaufträge erschließen wir Ihnen die Potenziale der neuen Versorgungsstrukturen – wirtschaftlich lohnend und rechtlich immer auf der sicheren Seite. Wir zeigen Ihnen detailliert Möglichkeiten, Mehrwerte und Synergieeffekte für Ihre Praxis auf. Dabei berücksichtigen wir verschiedene Kooperationsformen und Modellstrategien:

  • Berufsausübungsgemeinschaft/Vernetzte Kooperationen
  • Ärztehaus bzw. Facharzt- oder Hausarztzentrum
  • Kooperation mit Krankenhäusern
  • Filiale/Angestellter Arzt

Unser branchenorientierter Beratungsansatz führt dazu, dass wir mit dem Alltag unserer Mandanten bestens vertraut sind. Zu unseren Leistungsbereichen zählen wir das Medizinrecht, Vertragsarztrecht, Zahnarztrecht sowie viele weitere Bereiche, die Sie im Einzelnen unter "MEDIZIN" nachlesen können. Für Rückfragen erreichen Sie uns an unseren Standorten in Frankfurt/ Bad Homburg und Dresden in der Zeit von 08.30 Uhr bis 20.00 Uhr. In dringenden Fällen gerne auch per Mail. Lesen Sie hierzu unseren 24 Stunden Service